# Kündigung in Österreich

> Wer in Österreich selbst kündigt, hat in der Regel eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsletzten. Der Arbeitgeber muss je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses zwischen sechs Wochen und fünf Monaten einhalten, meist zum Quartalsende. Daneben gibt es die einvernehmliche Auflösung, die Entlassung und den vorzeitigen Austritt. Besonderen Kündigungsschutz haben unter anderem Schwangere, Eltern in Karenz, Betriebsräte und begünstigte Behinderte. Die Abfertigung neu wird über eine Vorsorgekasse ausgezahlt, bei Selbstkündigung bleibt sie dort stehen.

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- Sprache: de-AT
- Zuletzt aktualisiert: 2026-11-03
- Autor: skripten.at

Veröffentlicht 3. November 2026

**Das Wichtigste in Kürze:** Wer in Österreich selbst kündigt, hat in der Regel eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsletzten. Der Arbeitgeber muss je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses zwischen sechs Wochen und fünf Monaten einhalten, meist zum Quartalsende. Daneben gibt es die einvernehmliche Auflösung, die Entlassung und den vorzeitigen Austritt. Besonderen Kündigungsschutz haben unter anderem Schwangere, Eltern in Karenz, Betriebsräte und begünstigte Behinderte. Die Abfertigung neu wird über eine Vorsorgekasse ausgezahlt, bei Selbstkündigung bleibt sie dort stehen.

Ein Arbeitsverhältnis kann auf mehrere Arten enden, und jede hat andere Folgen für Fristen, Abfertigung, Urlaub und Arbeitslosengeld. Wer die Regeln kennt, vermeidet teure Fehler, egal ob er selbst kündigt oder gekündigt wird.

*Dieser Ratgeber gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Im Einzelfall helfen Arbeiterkammer, Gewerkschaft oder ein Anwalt für Arbeitsrecht.*

## Die Arten der Beendigung

| | Wer | Frist | Typische Folgen |
|---|---|---|---|
| **Kündigung durch dich** | du | meist 1 Monat | Abfertigung neu bleibt in der Kasse, Arbeitslosengeld ruht 4 Wochen |
| **Kündigung durch den Arbeitgeber** | Arbeitgeber | 6 Wochen bis 5 Monate | Abfertigung, Postensuchtage |
| **Einvernehmliche Auflösung** | beide | frei vereinbart | Ansprüche wie vereinbart, Vorsicht bei Abfertigung und AMS |
| **Entlassung** | Arbeitgeber | sofort | nur bei schwerem Fehlverhalten |
| **Vorzeitiger Austritt** | du | sofort | nur aus wichtigem Grund, etwa wenn das Gehalt nicht bezahlt wird |
| **Befristung** | automatisch | Ende der Frist | keine Kündigung nötig |
| **Lösung in der Probezeit** | beide | sofort | ohne Grund möglich, siehe [Probezeit](https://skripten.at/karriere/probezeit/) |

## Kündigungsfristen

**Wenn du kündigst:** in der Regel **ein Monat zum Monatsletzten**. Der Arbeitsvertrag kann eine längere Frist von bis zu sechs Monaten vorsehen, die aber nie länger sein darf als die des Arbeitgebers.

**Wenn der Arbeitgeber kündigt:** Seit Oktober 2021 gelten für Angestellte und Arbeiter grundsätzlich dieselben Fristen:

| Dienstjahr | Kündigungsfrist |
|---|---|
| 1. und 2. | 6 Wochen |
| ab dem 3. | 2 Monate |
| ab dem 6. | 3 Monate |
| ab dem 16. | 4 Monate |
| ab dem 26. | 5 Monate |

**Kündigungstermin** ist grundsätzlich das **Quartalsende** (31. März, 30. Juni, 30. September, 31. Dezember), wenn im Vertrag nicht der 15. oder Letzte eines Monats vereinbart ist. Für Arbeiter in einigen Saisonbranchen gelten kollektivvertragliche Sonderregeln.

## Form und Zugang

Eine Kündigung ist grundsätzlich auch mündlich gültig, außer Arbeitsvertrag oder Kollektivvertrag verlangen die Schriftform. Du solltest trotzdem immer schriftlich kündigen und dir den Empfang bestätigen lassen. Entscheidend für die Frist ist der Tag, an dem die Kündigung beim anderen ankommt.

## Kündigungsschutz

**Besonderer Kündigungsschutz:** Bestimmte Gruppen dürfen nur mit Zustimmung des Gerichts oder einer Behörde gekündigt werden, etwa:
- Schwangere und Mütter bis vier Monate nach der Geburt
- Eltern in Karenz und Elternteilzeit
- Betriebsratsmitglieder
- Präsenz- und Zivildiener
- begünstigte Behinderte nach einer bestimmten Beschäftigungsdauer

**Allgemeiner Kündigungsschutz:** In Betrieben mit mindestens fünf Beschäftigten kannst du eine Kündigung bei Gericht anfechten, wenn sie aus einem verpönten Motiv erfolgt ist, etwa weil du Ansprüche geltend gemacht hast, oder wenn sie nach mindestens sechs Monaten im Betrieb sozial ungerechtfertigt ist. Die Frist dafür beträgt in der Regel **zwei Wochen** ab Zugang der Kündigung. Gibt es einen Betriebsrat, muss er vor der Kündigung verständigt werden.

## Was dir beim Ende zusteht

- **Gehalt** bis zum letzten Tag, anteilige **Sonderzahlungen** (Urlaubs- und Weihnachtsgeld)
- **Urlaubsersatzleistung** für nicht verbrauchten Urlaub
- **Postensuchtage:** Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber steht dir während der Kündigungsfrist pro Woche Zeit für die Jobsuche zu, in der Regel ein Fünftel der wöchentlichen Arbeitszeit.
- **Dienstzeugnis**, mehr dazu unter [Dienstzeugnis](https://skripten.at/karriere/dienstzeugnis/)
- **Abfertigung**

## Abfertigung

Für alle Arbeitsverhältnisse, die seit 2003 begonnen haben, gilt die **Abfertigung neu**. Der Arbeitgeber zahlt jeden Monat 1,53 Prozent des Bruttogehalts in eine betriebliche **Vorsorgekasse**. Ausgezahlt werden kann das Guthaben, wenn mindestens drei Jahre Beiträge eingezahlt wurden und das Arbeitsverhältnis nicht durch Selbstkündigung, Entlassung oder unberechtigten Austritt endet. Sonst bleibt das Geld in der Kasse und wächst weiter.

Für ältere Arbeitsverhältnisse gilt teilweise noch die **Abfertigung alt** mit einem Anspruch von zwei bis zwölf Monatsgehältern, abhängig von der Dienstzeit.

## Arbeitslosengeld

Melde dich spätestens am ersten Tag ohne Job beim AMS, am besten schon während der Kündigungsfrist. Bei einer **Selbstkündigung** oder einer einvernehmlichen Auflösung auf deinen Wunsch ruht der Anspruch in der Regel für die ersten **vier Wochen**.

## Einvernehmliche Auflösung

Sie ist flexibel, weil beide Seiten den Termin frei vereinbaren können. Gerade deshalb solltest du vor der Unterschrift prüfen lassen, was mit Abfertigung, Urlaub, Sonderzahlungen und Arbeitslosengeld passiert. Oft ist eine Kündigung durch den Arbeitgeber für dich günstiger. Wenn du nachweislich verlangst, dich vorher mit dem Betriebsrat zu beraten, kann die Auflösung in den zwei Arbeitstagen danach nicht wirksam vereinbart werden.

## So ist es in Deutschland

In Deutschland beträgt die gesetzliche Grundkündigungsfrist **vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende**, für den Arbeitgeber verlängert sie sich mit der Betriebszugehörigkeit. Eine Kündigung muss **schriftlich** mit eigenhändiger Unterschrift erfolgen, eine E-Mail reicht nicht. In Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten gilt nach sechs Monaten das **Kündigungsschutzgesetz**. Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von **drei Wochen** erhoben werden. Einen gesetzlichen Anspruch auf Abfertigung gibt es nicht, Abfindungen werden meist verhandelt.

## Weitere Ratgeber zum Thema

- [Jobwechsel](https://skripten.at/karriere/jobwechsel/)
- [Probezeit](https://skripten.at/karriere/probezeit/)
- [Dienstzeugnis](https://skripten.at/karriere/dienstzeugnis/)
- [Mobbing am Arbeitsplatz](https://skripten.at/karriere/mobbing/)

## Häufige Fragen

### Welche Kündigungsfrist habe ich, wenn ich selbst kündige?

In der Regel einen Monat zum Monatsletzten. Im Arbeitsvertrag kann eine längere Frist von bis zu sechs Monaten vereinbart sein, sie darf aber nicht länger sein als die des Arbeitgebers. Kollektivverträge können kürzere Fristen vorsehen.

### Welche Kündigungsfrist hat der Arbeitgeber?

Sechs Wochen im ersten und zweiten Dienstjahr, zwei Monate ab dem dritten, drei Monate ab dem sechsten, vier Monate ab dem 16. und fünf Monate ab dem 26. Dienstjahr. Kündigungstermin ist das Quartalsende, wenn nicht der 15. oder Letzte eines Monats vereinbart ist. In einigen Saisonbranchen gelten für Arbeiter abweichende Regeln im Kollektivvertrag.

### Bekomme ich Abfertigung, wenn ich selbst kündige?

Bei der Abfertigung neu bleibt das Geld bei einer Selbstkündigung in der Vorsorgekasse und wird später, etwa bei einer Arbeitgeberkündigung oder zur Pension, ausgezahlt oder in eine Pensionsvorsorge übertragen. Für Arbeitsverhältnisse, die vor 2003 begonnen haben, gilt teilweise noch die Abfertigung alt mit eigenen Regeln.

### Bekomme ich Arbeitslosengeld, wenn ich selbst kündige?

Ja, wenn du die Voraussetzungen erfüllst. Bei einer Selbstkündigung oder einvernehmlichen Auflösung auf deinen Wunsch ruht der Anspruch aber in der Regel für die ersten vier Wochen.

## Quellen

1. [Angestelltengesetz (RIS)](https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008069)
2. [ABGB (RIS)](https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001622)
3. [Arbeiterkammer: Beendigung des Arbeitsverhältnisses](https://www.arbeiterkammer.at/)

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