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Weiterbildungszeit 2026: So funktioniert die neue Bildungskarenz

Die Weiterbildungszeit ersetzt die Bildungskarenz. Voraussetzungen, Höhe der Weiterbildungsbeihilfe, Weiterbildungsteilzeit und wie du den Antrag beim AMS durchbringst.

· 4 Min. Lesezeit

Ein Jahr raus aus dem Job, um eine Ausbildung zu machen, und trotzdem Geld vom Staat: Das war die Bildungskarenz. Sie ist Geschichte. Seit Juni 2026 gibt es dafür die Weiterbildungszeit und die Weiterbildungsteilzeit. Die Idee ist dieselbe, die Spielregeln sind deutlich strenger. Hier steht, was du wissen musst, bevor du mit deinem Chef redest.

Was sich gegenüber der Bildungskarenz geändert hat

Die wichtigste Änderung steht nicht im Kleingedruckten, sie ist der Kern der Reform: Es gibt keinen Rechtsanspruch mehr. Früher bekam Bildungskarenzgeld, wer die Voraussetzungen erfüllte. Heute entscheidet das AMS, ob es deine Weiterbildung fördert. Das Budget ist mit 150 Millionen Euro pro Jahr gedeckelt. Zum Vergleich: Die Bildungskarenz hat in ihren teuersten Jahren mehr als 500 Millionen Euro gekostet.

Dazu kommen drei weitere Unterschiede:

  • Arbeitsmarktrelevanz: Das AMS prüft, ob deine Ausbildung am Arbeitsmarkt etwas bringt und auch bei anderen Arbeitgebern verwertbar ist. Der Yogakurs auf Bali fällt durch.
  • Arbeitgeber zahlt mit: Ab 3.465 Euro brutto im Monat trägt dein Arbeitgeber 15 Prozent der Beihilfe.
  • Kein nahtloser Anschluss an die Elternkarenz: Nach Kinderbetreuungsgeld oder Wochengeld musst du 26 Wochen warten.

Anträge sind seit 8. Juni 2026 möglich. Das ist auch der früheste Beginn einer geförderten Weiterbildungszeit.

Die Voraussetzungen im Überblick

Damit das AMS deinen Antrag überhaupt prüft, müssen diese Punkte erfüllt sein:

  • Zwölf Monate beim aktuellen Arbeitgeber, durchgehend und voll versichert. In Saisonbetrieben reichen drei Monate direkt vor dem Antrag und zwölf Monate in den letzten zwei Jahren.
  • Vier Jahre Berufserfahrung, wenn du schon einen Master- oder Diplomabschluss hast. Zwölf Monate davon beim aktuellen Arbeitgeber.
  • Schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber über die Weiterbildungszeit oder Weiterbildungsteilzeit.
  • Bildungsberatung in einem BerufsInfoZentrum des AMS, wenn du weniger als 3.465 Euro brutto im Monat verdienst. Bei der Weiterbildungsteilzeit entfällt sie.
  • Kein Wochengeld oder Kinderbetreuungsgeld in den 26 Wochen vor Beginn.

Welche Ausbildungen gefördert werden

Gefördert werden Ausbildungen, die am Arbeitsmarkt verwertbar sind und nicht nur deinem aktuellen Arbeitgeber nützen. Ein Studium zählt, wenn du an einer österreichischen Hochschule inskribiert bist. Dazu kommen Mindestumfänge:

Weiterbildungszeit Weiterbildungsteilzeit
Mindestdauer 2 Monate 4 Monate
Stunden pro Woche mindestens 20 mindestens 10
Studium pro Semester mindestens 20 ECTS mindestens 10 ECTS
Höchstdauer 1 Jahr in 4 Jahren 2 Jahre in 4 Jahren

Bei modularen Lehrgängen muss jedes Modul die Mindestdauer erfüllen. Das Gesamtziel hältst du im Bildungsplan fest.

Wie viel Geld du bekommst

Die Weiterbildungsbeihilfe richtet sich nach einem Stufenmodell, abhängig von deinem bisherigen Einkommen. Die Eckwerte für 2026:

  • Mindestens 41,49 Euro pro Tag, das sind rund 1.286 Euro im Monat.
  • Höchstens rund 2.163 Euro im Monat inklusive Arbeitgeberzuschuss.
  • Der Zuschuss des Arbeitgebers von 15 Prozent ist für dich steuerfrei, die Sozialversicherung übernimmt das AMS.

Während der Weiterbildungszeit bist du kranken-, pensions- und unfallversichert. Die genauen Tagsätze je Einkommensstufe stehen in der Pauschalsatztabelle des AMS.

Bei der Weiterbildungsteilzeit reduzierst du deine Arbeitszeit um 25 bis 50 Prozent. Die Beihilfe richtet sich nach dem Ausmaß der Reduktion. Dein Gehalt für die verbleibenden Stunden zahlt der Arbeitgeber weiter.

Weiterbildungszeit oder Weiterbildungsteilzeit?

Die Vollzeitvariante passt, wenn du eine intensive Ausbildung in kurzer Zeit durchziehen willst, etwa einen Lehrgang mit Präsenzphasen oder das letzte Studienjahr. Die Teilzeitvariante passt, wenn du berufsbegleitend lernst und den Kontakt zum Job nicht verlieren willst. Sie ist auch finanziell sicherer, weil ein Teil deines Gehalts weiterläuft, und du brauchst keine Bildungsberatung.

Einmal darfst du von der Weiterbildungszeit in die Weiterbildungsteilzeit wechseln, solange die Höchstdauer noch nicht ausgeschöpft ist.

So bringst du den Antrag durch

Bis Ende Juli 2026 hat das AMS 550 Anträge genehmigt und 471 abgelehnt, 312 waren noch in Bearbeitung. Der häufigste Grund für eine Ablehnung war ein zu früher Antrag. Aus den Regeln ergibt sich eine sinnvolle Reihenfolge:

  1. Ausbildung auswählen und prüfen, ob Umfang und Dauer passen. Hol dir eine Anmelde- oder Reservierungsbestätigung mit Stundenausmaß.
  2. Mit dem Arbeitgeber reden. Gute Argumente sind, was er von deiner neuen Qualifikation hat und wie die Übergabe deiner Aufgaben läuft. Schließ die Vereinbarung schriftlich ab.
  3. Bildungsberatung machen, falls du unter 3.465 Euro brutto verdienst.
  4. Antrag stellen, persönlich in der AMS-Geschäftsstelle oder über MeinAMS. Achte darauf, dass alle Voraussetzungen zu diesem Zeitpunkt schon erfüllt sind, vor allem die zwölf Monate beim Arbeitgeber.
  5. Erst nach der Zusage kündigen oder Verträge unterschreiben, die du nicht mehr zurücknehmen kannst. Gegen eine Ablehnung gibt es kein Rechtsmittel.

Weil das Budget begrenzt ist, lohnt es sich, im Bildungsplan konkret zu begründen, wofür du die Ausbildung brauchst und welche Jobs sie dir öffnet.

Wenn es mit der Förderung nicht klappt

Eine Absage vom AMS heißt nicht, dass die Weiterbildung vom Tisch ist. Es gibt weitere Wege, sie zu finanzieren:

  • Bildungsförderungen der Länder, etwa der waff in Wien oder die Bildungsschecks der anderen Bundesländer.
  • Bildungsförderungen der Arbeiterkammer, je nach Bundesland als Bildungsgutschein oder Zuschuss.
  • Steuerlich absetzen: Kosten für berufliche Fortbildung sind Werbungskosten und mindern deine Lohnsteuer.
  • Berufsbegleitend studieren: Viele Fernstudien und Universitätslehrgänge sind so aufgebaut, dass du nebenbei voll arbeiten kannst.

Häufige Fragen

Gibt es die Bildungskarenz noch?

Neue Bildungskarenzen mit Bildungskarenzgeld sind seit 1. April 2025 nicht mehr möglich. Die Karenzierung selbst gibt es weiterhin, gefördert wird sie seit 2026 über die Weiterbildungsbeihilfe des AMS, umgangssprachlich Weiterbildungszeit.

Wie viel Geld bekomme ich während der Weiterbildungszeit?

Mindestens 41,49 Euro pro Tag, also rund 1.286 Euro im Monat. Je höher dein bisheriges Einkommen, desto höher die Beihilfe. Inklusive Arbeitgeberzuschuss sind höchstens rund 2.163 Euro im Monat möglich (Werte 2026).

Muss mein Arbeitgeber zustimmen?

Ja. Ohne schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber gibt es weder Weiterbildungszeit noch Weiterbildungsteilzeit. Verdienst du mehr als 3.465 Euro brutto im Monat, muss er außerdem 15 Prozent der Beihilfe zuschießen.

Kann ich mit der Weiterbildungszeit studieren?

Ja, wenn du an einer österreichischen Hochschule inskribiert bist und mindestens 20 ECTS pro Semester nachweist (bei Weiterbildungsteilzeit 10 ECTS). Hast du bereits einen Master- oder Diplomabschluss, brauchst du mindestens vier Jahre versicherte Beschäftigung.

Was passiert, wenn das AMS meinen Antrag ablehnt?

Gegen eine Ablehnung gibt es kein Rechtsmittel. Du kannst aber einen neuen, besser begründeten Antrag stellen, etwa mit einer anderen Ausbildung oder einem klareren Bildungsplan.

Quellen

  1. AMS: Weiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit
  2. Arbeiterkammer Wien: Weiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit
  3. WKO Salzburg: Neue Weiterbildungsbeihilfe
  4. news.at: AMS genehmigte bisher 550 Weiterbildungszeit-Anträge (8. August 2026)