Dienstzeugnis

Bei der nächsten Bewerbung wird oft nach Zeugnissen früherer Arbeitgeber gefragt. Ein Dienstzeugnis belegt, wie lange du wo gearbeitet hast und welche Aufgaben du hattest. In Österreich ist es nüchterner als in Deutschland, und das Gesetz schützt dich vor Formulierungen, die dir schaden.
Dein Anspruch
- Du hast bei jeder Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein Dienstzeugnis, auch nach einer Entlassung oder in der Probezeit.
- Das Zeugnis ist schriftlich und kostenlos.
- Der Anspruch verjährt erst nach langer Zeit. Du kannst ein Zeugnis also auch noch Jahre später verlangen, praktischer ist es aber, sich gleich darum zu kümmern.
- Du kannst das Zeugnis schon während der Kündigungsfrist verlangen, damit du es für Bewerbungen nutzen kannst.
Was drinstehen muss
Das einfache Dienstzeugnis enthält:
- deinen Namen
- Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses
- die Art der Tätigkeit, also Position und Aufgaben
- Ort, Datum und Unterschrift des Arbeitgebers
Die Aufgaben sollten so konkret beschrieben sein, dass ein neuer Arbeitgeber versteht, was du gemacht hast.
Was drinstehen kann
Ein qualifiziertes Dienstzeugnis bewertet zusätzlich deine Leistung und dein Verhalten. Darauf hast du in Österreich keinen gesetzlichen Anspruch, außer der Kollektivvertrag sieht es vor. Viele Arbeitgeber stellen es trotzdem aus, und du kannst danach fragen.
Was nicht drinstehen darf
Für das Dienstzeugnis gilt das Erschwerungsverbot: Es darf keine Angaben enthalten, die dir das Finden einer neuen Stelle erschweren. Unzulässig sind zum Beispiel:
- Hinweise auf Krankenstände
- Hinweise auf Tätigkeit im Betriebsrat oder in der Gewerkschaft
- der Grund der Beendigung, etwa eine Entlassung
- versteckte negative Andeutungen
Steht so etwas im Zeugnis, kannst du ein neues verlangen. Ist der Arbeitgeber nicht einsichtig, helfen Arbeiterkammer oder Gewerkschaft weiter.
Zwischenzeugnis
Ein Zwischenzeugnis während des laufenden Arbeitsverhältnisses ist nützlich, wenn deine Führungskraft wechselt, du in eine andere Abteilung kommst oder in Karenz gehst. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es in Österreich nicht, manche Kollektivverträge sehen ihn aber vor. Eine Bitte darum ist ganz normal.
Wenn du das Zeugnis selbst schreiben sollst
Manche Arbeitgeber bitten darum, einen Entwurf selbst zu verfassen. Das ist eine Chance, die eigenen Aufgaben vollständig und genau zu beschreiben. Du solltest sachlich bleiben, deine wichtigsten Projekte nennen und Übertreibungen vermeiden, denn unterschreiben muss am Ende der Arbeitgeber.
So ist es in Deutschland
In Deutschland heißt es Arbeitszeugnis. Hier hast du nach § 109 Gewerbeordnung auf Wunsch Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis mit Bewertung von Leistung und Verhalten. Es muss wahr und wohlwollend sein. Daraus hat sich eine eigene Zeugnissprache entwickelt, in der freundlich klingende Formulierungen abgestufte Noten bedeuten. „Stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ steht etwa für eine sehr gute Bewertung. Wer ein deutsches Zeugnis bekommt oder ausstellt, sollte die Formulierungen deshalb genau lesen.
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Häufige Fragen
Habe ich Anspruch auf ein Dienstzeugnis?
Ja. Bei jeder Beendigung des Arbeitsverhältnisses, egal wer kündigt und aus welchem Grund, steht dir ein schriftliches Dienstzeugnis zu. Es muss kostenlos ausgestellt werden.
Muss im Dienstzeugnis eine Bewertung stehen?
Nein. Gesetzlich vorgeschrieben ist nur das einfache Zeugnis mit der Dauer und der Art der Tätigkeit. Eine Leistungsbeurteilung ist freiwillig, wenn der Kollektivvertrag nichts anderes vorsieht.
Was darf nicht im Dienstzeugnis stehen?
Nichts, was dein berufliches Fortkommen erschwert. Dazu gehören etwa Hinweise auf Krankenstände, Betriebsratstätigkeit, eine Entlassung oder Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber.