Kündigung in Österreich

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Ein Arbeitsverhältnis kann auf mehrere Arten enden, und jede hat andere Folgen für Fristen, Abfertigung, Urlaub und Arbeitslosengeld. Wer die Regeln kennt, vermeidet teure Fehler, egal ob er selbst kündigt oder gekündigt wird.

Dieser Ratgeber gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Im Einzelfall helfen Arbeiterkammer, Gewerkschaft oder ein Anwalt für Arbeitsrecht.

Die Arten der Beendigung

Wer Frist Typische Folgen
Kündigung durch dich du meist 1 Monat Abfertigung neu bleibt in der Kasse, Arbeitslosengeld ruht 4 Wochen
Kündigung durch den Arbeitgeber Arbeitgeber 6 Wochen bis 5 Monate Abfertigung, Postensuchtage
Einvernehmliche Auflösung beide frei vereinbart Ansprüche wie vereinbart, Vorsicht bei Abfertigung und AMS
Entlassung Arbeitgeber sofort nur bei schwerem Fehlverhalten
Vorzeitiger Austritt du sofort nur aus wichtigem Grund, etwa wenn das Gehalt nicht bezahlt wird
Befristung automatisch Ende der Frist keine Kündigung nötig
Lösung in der Probezeit beide sofort ohne Grund möglich, siehe Probezeit

Kündigungsfristen

Wenn du kündigst: in der Regel ein Monat zum Monatsletzten. Der Arbeitsvertrag kann eine längere Frist von bis zu sechs Monaten vorsehen, die aber nie länger sein darf als die des Arbeitgebers.

Wenn der Arbeitgeber kündigt: Seit Oktober 2021 gelten für Angestellte und Arbeiter grundsätzlich dieselben Fristen:

Dienstjahr Kündigungsfrist
1. und 2. 6 Wochen
ab dem 3. 2 Monate
ab dem 6. 3 Monate
ab dem 16. 4 Monate
ab dem 26. 5 Monate

Kündigungstermin ist grundsätzlich das Quartalsende (31. März, 30. Juni, 30. September, 31. Dezember), wenn im Vertrag nicht der 15. oder Letzte eines Monats vereinbart ist. Für Arbeiter in einigen Saisonbranchen gelten kollektivvertragliche Sonderregeln.

Form und Zugang

Eine Kündigung ist grundsätzlich auch mündlich gültig, außer Arbeitsvertrag oder Kollektivvertrag verlangen die Schriftform. Du solltest trotzdem immer schriftlich kündigen und dir den Empfang bestätigen lassen. Entscheidend für die Frist ist der Tag, an dem die Kündigung beim anderen ankommt.

Kündigungsschutz

Besonderer Kündigungsschutz: Bestimmte Gruppen dürfen nur mit Zustimmung des Gerichts oder einer Behörde gekündigt werden, etwa:

  • Schwangere und Mütter bis vier Monate nach der Geburt
  • Eltern in Karenz und Elternteilzeit
  • Betriebsratsmitglieder
  • Präsenz- und Zivildiener
  • begünstigte Behinderte nach einer bestimmten Beschäftigungsdauer

Allgemeiner Kündigungsschutz: In Betrieben mit mindestens fünf Beschäftigten kannst du eine Kündigung bei Gericht anfechten, wenn sie aus einem verpönten Motiv erfolgt ist, etwa weil du Ansprüche geltend gemacht hast, oder wenn sie nach mindestens sechs Monaten im Betrieb sozial ungerechtfertigt ist. Die Frist dafür beträgt in der Regel zwei Wochen ab Zugang der Kündigung. Gibt es einen Betriebsrat, muss er vor der Kündigung verständigt werden.

Was dir beim Ende zusteht

  • Gehalt bis zum letzten Tag, anteilige Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld)
  • Urlaubsersatzleistung für nicht verbrauchten Urlaub
  • Postensuchtage: Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber steht dir während der Kündigungsfrist pro Woche Zeit für die Jobsuche zu, in der Regel ein Fünftel der wöchentlichen Arbeitszeit.
  • Dienstzeugnis, mehr dazu unter Dienstzeugnis
  • Abfertigung

Abfertigung

Für alle Arbeitsverhältnisse, die seit 2003 begonnen haben, gilt die Abfertigung neu. Der Arbeitgeber zahlt jeden Monat 1,53 Prozent des Bruttogehalts in eine betriebliche Vorsorgekasse. Ausgezahlt werden kann das Guthaben, wenn mindestens drei Jahre Beiträge eingezahlt wurden und das Arbeitsverhältnis nicht durch Selbstkündigung, Entlassung oder unberechtigten Austritt endet. Sonst bleibt das Geld in der Kasse und wächst weiter.

Für ältere Arbeitsverhältnisse gilt teilweise noch die Abfertigung alt mit einem Anspruch von zwei bis zwölf Monatsgehältern, abhängig von der Dienstzeit.

Arbeitslosengeld

Melde dich spätestens am ersten Tag ohne Job beim AMS, am besten schon während der Kündigungsfrist. Bei einer Selbstkündigung oder einer einvernehmlichen Auflösung auf deinen Wunsch ruht der Anspruch in der Regel für die ersten vier Wochen.

Einvernehmliche Auflösung

Sie ist flexibel, weil beide Seiten den Termin frei vereinbaren können. Gerade deshalb solltest du vor der Unterschrift prüfen lassen, was mit Abfertigung, Urlaub, Sonderzahlungen und Arbeitslosengeld passiert. Oft ist eine Kündigung durch den Arbeitgeber für dich günstiger. Wenn du nachweislich verlangst, dich vorher mit dem Betriebsrat zu beraten, kann die Auflösung in den zwei Arbeitstagen danach nicht wirksam vereinbart werden.

So ist es in Deutschland

In Deutschland beträgt die gesetzliche Grundkündigungsfrist vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende, für den Arbeitgeber verlängert sie sich mit der Betriebszugehörigkeit. Eine Kündigung muss schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift erfolgen, eine E-Mail reicht nicht. In Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten gilt nach sechs Monaten das Kündigungsschutzgesetz. Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen erhoben werden. Einen gesetzlichen Anspruch auf Abfertigung gibt es nicht, Abfindungen werden meist verhandelt.

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Häufige Fragen

Welche Kündigungsfrist habe ich, wenn ich selbst kündige?

In der Regel einen Monat zum Monatsletzten. Im Arbeitsvertrag kann eine längere Frist von bis zu sechs Monaten vereinbart sein, sie darf aber nicht länger sein als die des Arbeitgebers. Kollektivverträge können kürzere Fristen vorsehen.

Welche Kündigungsfrist hat der Arbeitgeber?

Sechs Wochen im ersten und zweiten Dienstjahr, zwei Monate ab dem dritten, drei Monate ab dem sechsten, vier Monate ab dem 16. und fünf Monate ab dem 26. Dienstjahr. Kündigungstermin ist das Quartalsende, wenn nicht der 15. oder Letzte eines Monats vereinbart ist. In einigen Saisonbranchen gelten für Arbeiter abweichende Regeln im Kollektivvertrag.

Bekomme ich Abfertigung, wenn ich selbst kündige?

Bei der Abfertigung neu bleibt das Geld bei einer Selbstkündigung in der Vorsorgekasse und wird später, etwa bei einer Arbeitgeberkündigung oder zur Pension, ausgezahlt oder in eine Pensionsvorsorge übertragen. Für Arbeitsverhältnisse, die vor 2003 begonnen haben, gilt teilweise noch die Abfertigung alt mit eigenen Regeln.

Bekomme ich Arbeitslosengeld, wenn ich selbst kündige?

Ja, wenn du die Voraussetzungen erfüllst. Bei einer Selbstkündigung oder einvernehmlichen Auflösung auf deinen Wunsch ruht der Anspruch aber in der Regel für die ersten vier Wochen.

Quellen

  1. Angestelltengesetz (RIS)
  2. ABGB (RIS)
  3. Arbeiterkammer: Beendigung des Arbeitsverhältnisses