Probezeit

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Die ersten Wochen in einem neuen Job sind eine Phase des Kennenlernens, für beide Seiten. Die Probezeit gibt dafür einen rechtlichen Rahmen: Wer merkt, dass es nicht passt, kann schnell und unkompliziert wieder gehen.

Dauer

  • Höchstens ein Monat für Angestellte und Arbeiter
  • Bis zu drei Monate für Lehrlinge
  • Die Probezeit gilt nur, wenn sie im Arbeitsvertrag vereinbart ist oder der Kollektivvertrag sie vorsieht.
  • Eine kürzere Probezeit ist möglich, eine längere nicht. Wird mehr als ein Monat vereinbart, gilt trotzdem nur ein Monat.

Auflösung in der Probezeit

In der Probezeit können beide Seiten das Arbeitsverhältnis jederzeit beenden:

  • ohne Kündigungsfrist
  • ohne Kündigungstermin
  • ohne Angabe von Gründen

Die Auflösung ist auch mündlich wirksam. Du solltest sie trotzdem schriftlich mitteilen oder dir bestätigen lassen und das Datum festhalten. Wichtig ist, dass die Erklärung noch innerhalb der Probezeit ankommt.

Grenzen

Ohne Grund heißt nicht aus jedem Grund. Eine Auflösung kannst du anfechten, wenn sie diskriminierend ist, etwa wegen Geschlecht, Schwangerschaft, Herkunft, Religion, Alter, Behinderung oder sexueller Orientierung. Die Frist dafür ist kurz, deshalb solltest du dich in so einem Fall rasch an Arbeiterkammer, Gewerkschaft oder die Gleichbehandlungsanwaltschaft wenden.

Deine Ansprüche

Auch in der Probezeit bist du voll angestellt und sozialversichert. Dir stehen zu:

  • Gehalt für die gearbeiteten Tage
  • anteilige Sonderzahlungen
  • Urlaub beziehungsweise Urlaubsersatzleistung für nicht verbrauchte Tage
  • ein Dienstzeugnis

Befristetes Probedienstverhältnis

Weil ein Monat kurz ist, vereinbaren viele Arbeitgeber zusätzlich eine Befristung, etwa auf drei oder sechs Monate. Das Arbeitsverhältnis endet dann automatisch, wenn es nicht verlängert wird. Während der Befristung ist eine Kündigung nur möglich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. Mehrere Befristungen hintereinander, sogenannte Kettenverträge, sind nur in engen Grenzen zulässig.

Die Probezeit gut nutzen

  • Erwartungen früh klären: Was soll nach den ersten Wochen erreicht sein?
  • Feedback aktiv einholen, nicht erst am Ende
  • Auch selbst prüfen: Passen Aufgaben, Team und Arbeitsbedingungen zu dem, was im Gespräch besprochen wurde?

So ist es in Deutschland

In Deutschland darf die Probezeit bis zu sechs Monate dauern. In dieser Zeit gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen, die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Eine fristlose Lösung ohne Grund wie in Österreich gibt es nicht. Für Auszubildende beträgt die Probezeit ein bis vier Monate.

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Häufige Fragen

Wie lange dauert die Probezeit in Österreich?

Höchstens einen Monat. Bei Lehrlingen sind es bis zu drei Monate. Eine längere Probezeit ist nicht zulässig, oft wird stattdessen ein befristetes Arbeitsverhältnis vereinbart.

Kann ich in der Probezeit sofort aufhören?

Ja. Beide Seiten können das Arbeitsverhältnis in der Probezeit jederzeit ohne Frist und ohne Grund auflösen. Eine Mitteilung reicht, schriftlich ist sie für dich sicherer.

Bekomme ich in der Probezeit Urlaub?

Urlaubsanspruch entsteht ab dem ersten Tag. Endet das Arbeitsverhältnis, wird nicht verbrauchter Urlaub anteilig ausgezahlt.

Quellen

  1. Angestelltengesetz § 19 (RIS)
  2. ABGB § 1158 (RIS)
  3. Arbeiterkammer