Jobwechsel

Irgendwann stellt sich bei fast allen die Frage, ob es Zeit für etwas Neues ist. Ein Wechsel bringt oft mehr Gehalt und neue Aufgaben, aber auch Unsicherheit. Mit einer klaren Entscheidung und einem sauberen Ablauf lassen sich die meisten Risiken vermeiden.
Die Entscheidung
Gute Gründe für einen Wechsel:
- Du lernst nichts mehr dazu, und es gibt keine Entwicklungsmöglichkeit.
- Dein Gehalt liegt deutlich unter dem Marktwert, und Verhandlungen haben nichts gebracht.
- Die Arbeit macht dich dauerhaft unzufrieden oder krank, siehe Burnout und Boreout.
- Werte, Arbeitsweise oder Führung passen nicht mehr.
Vor der Entscheidung lohnt die Frage, ob sich das Problem intern lösen lässt: ein Gespräch mit der Führungskraft, eine andere Abteilung, mehr Homeoffice. Wer aus einer akuten Krise heraus kündigt, bereut es manchmal.
Die Suche neben dem Job
- Diskret bleiben: Bewerbungen nicht vom Firmenrechner und nicht in der Arbeitszeit
- Profil aktualisieren: Lebenslauf und LinkedIn-Profil auf den neuesten Stand bringen
- Netzwerk nutzen: Viele Stellen werden über Kontakte vergeben
- Gezielt suchen: Jobbörsen, Headhunter, Initiativbewerbungen, siehe Jobsuche in Österreich
- Termine planen: Vorstellungsgespräche lassen sich oft in Randzeiten oder per Video legen
Der Ablauf
- Angebot prüfen: Gehalt, Überstundenregelung, Probezeit, Befristung, Kündigungsfristen, Kollektivvertrag
- Neuen Vertrag unterschreiben
- Alten Vertrag prüfen: Kündigungsfrist und -termin, Konkurrenzklausel, Ausbildungskosten
- Kündigen: schriftlich, mit Empfangsbestätigung, am besten nach einem persönlichen Gespräch mit der Führungskraft
- Übergabe vorbereiten: Dokumentation, Einschulung der Nachfolge, offene Projekte
- Dienstzeugnis verlangen, mehr dazu unter Dienstzeugnis
Details zu Fristen und Terminen findest du im Ratgeber Kündigung in Österreich.
Fallstricke im alten Vertrag
Konkurrenzklausel: Sie soll verhindern, dass du direkt zur Konkurrenz wechselst. In Österreich ist sie nur wirksam, wenn
- dein letztes Monatsentgelt über einer jährlich angepassten Grenze lag, 2026 sind das 4.620 Euro brutto,
- sie höchstens ein Jahr gilt und
- sie dich nicht unbillig in deinem Fortkommen einschränkt.
Kündigt der Arbeitgeber, ohne dass du einen Grund dafür gegeben hast, kann er sich meist nicht auf die Klausel berufen. Oft ist eine Konventionalstrafe vereinbart, die das Gericht mäßigen kann.
Ausbildungskosten: Hat dein Arbeitgeber eine Ausbildung bezahlt, kann er die Kosten nur zurückverlangen, wenn das schriftlich vereinbart wurde. Der Betrag verringert sich jeden Monat, und nach spätestens vier Jahren entfällt der Anspruch, bei besonders teuren Ausbildungen nach bis zu acht Jahren. Kosten für die Einschulung am Arbeitsplatz sind nicht rückforderbar.
All-in-Vertrag und Überstunden: Offene Überstunden solltest du vor dem Ende abrechnen oder in Zeitausgleich verbrauchen lassen.
Was du mitnimmst
- Urlaub: Nicht verbrauchter Urlaub wird ausgezahlt. Ob du ihn während der Kündigungsfrist verbrauchst, musst du mit dem Arbeitgeber vereinbaren.
- Abfertigung neu: Bei einer Selbstkündigung bleibt das Guthaben in der Vorsorgekasse und wandert mit. Dein neuer Arbeitgeber zahlt in seine Vorsorgekasse ein, du kannst die Guthaben später zusammenführen lassen.
- Sonderzahlungen: Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden anteilig abgerechnet. Manche Kollektivverträge sehen vor, dass du bei Selbstkündigung einen Teil zurückzahlen musst, wenn du sie schon im Voraus bekommen hast.
Wenn du ohne neuen Job kündigst
Das AMS zahlt bei einer Selbstkündigung in der Regel die ersten vier Wochen kein Arbeitslosengeld. Plane genug Reserven ein und melde dich trotzdem rechtzeitig beim AMS, damit die Versicherungszeiten lückenlos bleiben.
So ist es in Deutschland
In Deutschland gilt ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot höchstens zwei Jahre und nur, wenn der Arbeitgeber dafür eine Entschädigung von mindestens der Hälfte der letzten Bezüge zahlt. Bei einer Eigenkündigung ohne wichtigen Grund verhängt die Agentur für Arbeit meist eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen beim Arbeitslosengeld.
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Häufige Fragen
Wann sollte ich kündigen?
Erst wenn der neue Arbeitsvertrag unterschrieben ist. Rechne von deinem gewünschten Starttermin die Kündigungsfrist zurück, in Österreich meist ein Monat zum Monatsletzten.
Gilt meine Konkurrenzklausel?
In Österreich nur, wenn dein letztes Monatsentgelt über einer jährlich angepassten Grenze lag, 2026 sind das 4.620 Euro brutto, wenn sie höchstens ein Jahr dauert und dich nicht unbillig einschränkt. Kündigt der Arbeitgeber, ohne dass du dazu Anlass gegeben hast, kann er sich in der Regel nicht auf die Klausel berufen.
Muss ich Ausbildungskosten zurückzahlen?
Nur wenn das schriftlich vereinbart wurde. Der Betrag sinkt mit jedem Monat, und nach spätestens vier Jahren, in manchen Fällen acht, entfällt die Rückzahlung. Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber oder in der Probezeit gibt es keinen Rückersatz.