Ansprüche von Mobbing-Opfer gegen mobbende Kollegen? (5/8)
Artikelreihe über Mobbing im deutschen Arbeitsrecht - Teil 5/8
Jeder hat einen Anspruch darauf, dass ein anderer Mensch ihn durch Schikane oder durch Drangsalieren nicht krank macht oder auf sonstige Weise schädigt.
Es gibt zivilrechtliche Unterlassungsansprüche und spezialgesetzliche Ansprüche, die sich gegen Nachstellungen oder sexuelle Belästigungen richten. Denkbar sind auch Schadensersatzansprüche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung oder wegen Verletzung der Gesundheit oder des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.
Ansprüche als Mobbing-Opfer
Diese Ansprüche hätte das Mobbing-Opfer im Fall von Belästigungen nicht nur gegen seine Arbeitskollegen, sondern auch gegen alle anderen Personen, die systematisch demütigen, verletzen oder schikanieren.
Das Mobbing-Opfer hat mit den Kollegen kein vertragliches Verhältnis.
Deshalb kann das Mobbing-Opfer keine Fürsorge von dem Kollegen oder von dem Vorgesetzten, wenn dieser kein Arbeitgeber ist, verlangen. Er kann also nicht von dem Kollegen verlangen, dass dieser sich loyal ihm gegenüber verhält und aktiv an Problemlösungen beteiligt.
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Quelle: Pressemitteilung von Bredereck Willkomm Rechtsanwälte publiziert auf openPR.de, 9.7.2012
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